
Transport und Schlachthof
„4.7 Mio Schweine werden jährlich in Österreich geschlachtet. Durch die kleinen Strukturen in Österreich liegen die Mastbetriebe meist nahe an Schlachthöfen. Der Transport der Schweine zum Schlachthof und die Unterbringung am Schlachthof sind genau geregelt, um möglichst wenig Stress zu verursachen.”
Daten und Fakten
Pro Person und Jahr landen 33,5 kg Schweinefleisch auf den Tellern der Österreicher:innen. Das entspricht ca. einem Schwein für drei Personen. Rechnet man Knochen, Sehnen, Fette und als Tiernahrung verwendetes Fleisch hinzu, „verbraucht“ ein:e Österreicher:in jährlich 46 kg Schweinefleisch. Somit konsumieren zwei Österreicher:innen jährlich ein Schwein.
2023 wurden in Österreich 4.655.073 Schweine geschlachtet. Es werden hauptsächlich 6-7 Monate alte Mastschweine geschlachtet (Gewicht von ca. 120 kg). Teilweise werden auch alte Mutterschweine und Eber geschlachtet sowie ca. 6 Wochen alte Spanferkel.
Die meisten Schlachtungen erfolgen in 44 Schweineschlachthöfen*. 19 davon schlachten mehr als 1.000 Schweine pro Woche und ein Schlachtbetrieb nimmt 10.000 Schlachtungen pro Woche vor.
*Schlachthöfe, die bis max. 60 Schweinen pro Woche schlachten, sind hierbei nicht erfasst.
Transport zum Schlachthof
Die Schweine werden entweder mit dem Tiertransporter abgeholt oder von dem:der Landwirt:in selbst zum Schlachthof transportiert. In Österreich unterliegt der Transport von Schlachttieren einer strengen gesetzlichen Regelung: maximal 4,5 Stunden darf ein Transport dauern. Wenn es z.B. aus geographischen Gründen nicht anders möglich ist, sind in Ausnahmefällen Transporte bis maximal 8,5 Stunden erlaubt. Hierbei werden jedoch die Tiere in Pausen versorgt. 54 km werden die Schweine im Durchschnitt zum nächsten Schlachthof transportiert. Die Distanzen variieren jedoch je nach Vermarktung. Transporte können zum Schlachthof in der Nachbarschaft gehen oder bis zu 300 km betragen.
Die Schweine dürfen nur dann zum Schlachthof gebracht werden, wenn sie transportfähig sind. Das bedeutet, sie dürfen weder verletzt noch krank sein.
Transportfähigkeit
Bedeutet, dass Tiere im Hinblick auf die geplante Beförderung transportfähig sind. Es wird gewährleistet, dass sie keine unnötigen Verletzungen und Leiden erfahren. Transportfähig bedeutet u.a. die Tiere können sich schmerzfrei und ungehindert bewegen, haben keine großen Wunden oder schwere Organvorfälle, sind nicht in einem fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium, haben nicht in den letzten 7 Tagen Ferkel geboren, sind älter als 3 Wochen und sind nicht hochgradig abgemagert.
Entladung und Wartebereich
Am Schlachthof werden die Schweine möglichst ohne Wartezeit entladen. Die Zeitdauer bis zur Schlachtung muss so kurz wie möglich sein. Nach der Ankunft bewertet der:die Tierschutzbeauftragte den Gesundheitszustand der Schweine. Ggf. werden Maßnahmen für Schweine festgelegt, welche besonderen Schutz bedürfen. Dafür stehen Quarantänebuchten zur Verfügung.
Nach dem Entladen werden die Schweine in ihren gewohnten Gruppen im Wartebereich untergebracht. Dieser dient einerseits dazu, dass genügend Schweine vor Ort sind, um eine kontinuierliche Schlachtlinie einzuhalten. Andererseits können sich gestresste oder erschöpfte Schweine vom Transport erholen. Hier werden sie auch mit Wasser versorgt und haben ausreichend Platz, sodass alle gleichzeitig liegen können. Falls Schweine nicht innerhalb von 12 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet werden, werden sie mit Futter und Einstreu versorgt.
Für eine stressfreie Schlachtung sind sowohl der Umgang mit den Schweinen als auch die Gestaltung des Schlachthofs wesentlich. Dabei wird die Biologie von Schweinen berücksichtigt:
Schweine besitzen fast einen Rundum-Blick, jedoch sie sind stark kurzsichtig und können nur direkt vor ihnen räumlich sehen. Dadurch können sie leicht erschrecken. Schweine sind auch sehr soziale Tiere. Ein gut gestalteter Schlachthof hat Treibgänge, in denen Schweine nebeneinander hergehen können (eine Ausnahme stellen Einzeltreibgängen dar, die zur Betäubung führen). Die Treibgänge sind möglichst ohne Kontraste und ohne Hindernisse gestaltet, mit klarer Einsicht und ohne Verengungen oder scharfen Kurven sowie mit blickdichten Trennwänden als Orientierungshilfen.
Mit den richtigen Treibhilfen lässt sich stressfrei mit den Schweinen umgehen. Treibbretter lassen die Person massiger erscheinen. Auch raschelnde Paddel, weiche Rohre, Klatschen und die eigene Stimme können zum Treiben der Schweine verwendet werden. Elektrische Treibhilfen sind zwar erlaubt aber werden nur im Notfall eingesetzt. Wenn sie eingesetzt werden, dürfen sie nur einmalig verwendet werden und nur dann, wenn ausgewachsene Schweine jegliche Bewegung verweigern.
Warum werden Schweine transportiert?
In der Schweinehaltung gibt es grundsätzlich drei verschiedene Betriebsformen.
- Aufzuchtbetriebe: Dort werden die Ferkel geboren und in den ersten Lebenswochen aufgezogen. Diese Betriebe sind auf die frühe Lebensphase der Tiere spezialisiert.
- Mastbetriebe: Sie übernehmen die Ferkel nach der Aufzucht und mästen sie bis zum gewünschten Schlachtgewicht.
- Kombinierte Betriebe, die beide Bereiche vereinen: Hier werden die Ferkel geboren, aufgezogen und bis zur Schlachtreife gemästet – alles auf demselben Hof.
Schweine werden unter anderem dann transportiert, wenn Ferkel von einem Aufzuchtbetrieb zu einem spezialisierten Mastbetrieb gebracht werden. Auch Mastschweine werden transportiert, wenn sie zum Schlachthof gefahren werden.
Durch die kleinen Strukturen in Österreich liegen die Mastbetriebe meist nahe an Schlachthöfen. Der Transport der Schweine zum Schlachthof und die Unterbringung am Schlachthof sind genau geregelt, um möglichst wenig Stress zu verursachen.
Die weiteren Schritte in einem Schlachthof, erfährst du per Klick hier.
Du willst wissen, wie Schweine in Österreich gehalten werden? Dann klick hier.
- Tiertransportgesetz 2007 §18 RIS – Tiertransportgesetz 2007 – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 25.03.2024 (bka.gv.at)
- Dörflinger und Schmied-Wagner 2020. Handbuch Tiertransporte Kurzstrecke: Handbuch Tiertransporte Kurzstrecke (tierschutzkonform.at)
- EFSA Panel on Animal Health and Welfare 2020. Scientific Opinion on thewelfare of pigs at slaughter. EFSA Journal 2020;18(6):6148, 113 S. Welfare of pigs at slaughter
- BMG. Bundesministerium für Gesundheit. Leitfaden für bewährte Verfahrensweisen betreffend Tierschutz bei der Schlachtung. 50 S. Tierschutz bei der Schlachtung (verbrauchergesundheit.gv.at)
- Österreichische Fleischkontrolle. Persönliche Mitteilung am 19.08.2024
- Österreichische Schweinebörse. Persönliche Mitteilung am 20.08.2024/01.2026
- Statistik Austria. Nutztierbestände 2023. Nutztierbestände 2023 erneut gesunken (statistik.at)
- Statistik Austria. Versorgungsbilanz 2022 Statistik Austria: Versorgungsbilanzen – STATISTIK AUSTRIA – Die Informationsmanager























