
Schweinehaltung im Wandel
„Mehr Tierwohl, strengere Vorgaben – aber auch mehr Bürokratie, höherer Aufwand und steigende Kosten prägen die Schweinehaltung in Österreich seit 2016.”
Welche Regeln galten 2016 für die Schweinehaltung?
2016 galt in Österreich schon ein einheitlicher rechtlicher Rahmen. Das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz war damals bereits in Kraft und die 1. Tierhaltungsverordnung legte die Mindestanforderungen für die Haltung von Schweinen genau fest. Dazu zählen zum Beispiel Regeln für Platz, Stallklima und Kontrolle.
Das Tierschutzgesetz ist das Grundgesetz – die Tierhaltungsverordnung beschreibt die konkreten Vorgaben im Stall. So war die Schweinehaltung auch 2016 schon gesetzlich streng geregelt.
Was änderte sich ab 2022 und 2023 beim Tierwohl?
Ab 2022 und 2023 wurden die Vorgaben deutlich strenger. Ein wichtiger Punkt betrifft die Geburt der Ferkel: Sauen dürfen nur noch maximal einen Tag vor der Geburt bis fünf Tage nach der Geburt im Kastenstand gehalten werden. Danach muss mehr Bewegungsfreiheit möglich sein.
Gleichzeitig wurden für neue oder umgebaute Anlagen strengere Regeln für die Gruppenhaltung eingeführt. Seit 1. Jänner 2023 sind unstrukturierte Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich in solchen Ställen verboten. Dazu kommen Vorgaben für einen planbefestigten Liegebereich, mehr Struktur in der Bucht, ständiges organisches Beschäftigungsmaterial und teils mehr Platz pro Tier.
Was bedeutet das Thema Schwanzkupieren seit 2023?
Auch beim Schwanzkupieren gibt es seit 2023 mehr Pflichten. Ziel ist, das routinemäßige Kupieren zu verringern. Dafür müssen Betriebe die Ursachen für Schwanzbeißen genauer anschauen, also Risiken im Stall prüfen und Verletzungen an Schwanz und Ohren dokumentieren. Diese Angaben werden in einer Tierhaltererklärung festgehalten.
Für die Betriebe bedeutet das mehr Dokumentation und mehr Kontrolle. Das ist zusätzlicher Aufwand, soll aber helfen, Probleme früher zu erkennen und die Haltung zu verbessern.
Wie sieht die Schweinehaltung 2026 aus?
Heute gibt es in Österreich neben dem gesetzlichen Standard mehrere Haltungsformen, wie das AMA-Gütesiegel, TW60, TW100 und Bio. Diese Systeme unterscheiden sich beim Platzangebot, bei der Liegefläche, beim Auslauf und beim Beschäftigungsmaterial.
Beim gesetzlichen Standard gelten für Neu- und Umbauten 0,8 m² pro Tier. TW60 steht für 60 % mehr Platz, TW100 für 100 % mehr Platz plus Auslauf. Bio hat nochmals strengere Anforderungen. Deshalb ist 2026 nicht jede Schweinehaltung gleich, sondern es gibt klar unterscheidbare Haltungsformen.
Was kommt als Nächstes bis 2034?
2025 hat der Nationalrat neue Übergangsfristen beschlossen. Für bestehende Betriebe treten ab 1. Juni 2029 erste Verbesserungen in Kraft, darunter mehr Platz und verpflichtendes organisches Beschäftigungsmaterial. Ab 1. Juni 2034 gilt das Verbot unstrukturierter Vollspaltenbuchten grundsätzlich für alle Betriebe. Für wenige Härtefälle gibt es eine *Ausnahmeregelung.
*Dies sind Betriebe, die nach Neubau oder baulichen Maßnahmen im Bereich des Bodens oder der Buchtengröße zu diesem Zeitpunkt (1. Juni 2034) nachweislich weniger als 16 Jahre Übergangsfrist hätten (es wurde z.B. im Jahr 2019 ein neuer Schweinestall gebaut).
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- Schweinehaltung Österreich
- Tierschutzbericht 2017, 2023, 2025
- RIS – 1. Tierhaltungsverordnung









